
Mit der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung besteht für Arbeitgeber in Deutschland eine zusätzliche Möglichkeit, Arbeitskräfte aus Drittstaaten für einen begrenzten Zeitraum zu beschäftigen. Die Regelung richtet sich insbesondere an Betriebe, die vorübergehend zusätzlichen Personalbedarf haben.
Jährliches Kontingent
Für die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ist derzeit ein jährliches Kontingent von 25.000 Zustimmungen beziehungsweise Arbeitserlaubnissen vorgesehen. Das Kontingent ist begrenzt und kann entsprechend der Arbeitsmarktlage angepasst werden.
Welche Beschäftigung ist möglich?
Die Beschäftigung ist zeitlich begrenzt. Nach den derzeitigen Rahmenbedingungen darf die Arbeitskraft grundsätzlich nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland arbeiten. Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein und regelmäßig mindestens 30 Wochenstunden umfassen.
Wichtige Voraussetzungen für Arbeitgeber
Der beschäftigende Betrieb muss unter anderem tarifgebunden sein beziehungsweise die vorgesehenen tariflichen Arbeitsbedingungen erfüllen. Zudem trägt der Arbeitgeber die Kosten der Hin- und Rückreise. Eine Beschäftigung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist über diese Regelung nicht vorgesehen.
Interessant für beide Seiten
Für Arbeitgeber kann die Regelung eine zusätzliche Option bei zeitlich begrenztem Personalbedarf darstellen. Für Arbeitskräfte aus Drittstaaten kann sie eine Möglichkeit eröffnen, für einen klar begrenzten Beschäftigungszeitraum legal in Deutschland zu arbeiten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie möchten mehr über diese Beschäftigungsmöglichkeit erfahren?
Arbeitgeber und Bewerber können sich für weitere Informationen direkt an Job Centar wenden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Die konkrete Zulässigkeit einer Beschäftigung hängt vom Einzelfall und den jeweils aktuellen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen ab.