
Die Westbalkanregelung bleibt auch im Jahr 2026 ein wichtiger Weg, um Arbeitskräfte aus dem Westbalkan in Deutschland zu beschäftigen. Sie eröffnet Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien weiterhin Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Was bedeutet die Westbalkanregelung?
Die Regelung ermöglicht die Beschäftigung von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten grundsätzlich unabhängig davon, ob für die konkrete Tätigkeit eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation vorliegt. Für reglementierte Berufe können selbstverständlich weiterhin besondere berufliche Voraussetzungen gelten.
Kontingent 2026
Die Bundesagentur für Arbeit kann im Rahmen der Westbalkanregelung pro Kalenderjahr bis zu 50.000 Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln für Beschäftigungszwecke erteilen. Das Kontingent ist begrenzt und kann im Jahresverlauf ausgeschöpft werden.
Für wen ist die Regelung interessant?
Die Westbalkanregelung kann sowohl für deutsche Arbeitgeber mit Personalbedarf als auch für Bewerber aus den genannten Ländern interessant sein. Entscheidend sind unter anderem ein konkretes Beschäftigungsangebot, geeignete Beschäftigungsbedingungen und die jeweils erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Sie interessieren sich für Beschäftigungsmöglichkeiten über die Westbalkanregelung?
Arbeitgeber und Bewerber können sich unverbindlich an die Job Centar Redaktion wenden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Visumberatung dar. Voraussetzungen und verfügbare Kontingente können sich ändern.